
🧩 Entscheidend ist, ob Personendaten bearbeitet werden
Personendaten = alle Informationen, die sich auf eine bestimmte oder bestimmbare Person beziehen (z. B. Name, E-Mail-Adresse, IP-Adresse, Standortdaten, Fotos mit erkennbaren Personen etc.)
Wenn man also z.bs.:
- ein Kontaktformular anbietest,
- Kommentare oder Registrierungen zulässt,
- Tracking-Tools (z. B. Google Analytics, Matomo, Facebook Pixel etc.) einsetzt,
- eingebettete Inhalte verwendest (YouTube-Videos, Google Fonts, Karten, Social-Media-Buttons etc.),
→ dann bearbeitest Sie Personendaten, und eine Datenschutzerklärung ist Pflicht.
🏠 Ausnahme: rein persönliche oder familiäre Nutzung
Das revDSG sieht eine Ausnahme für den rein persönlichen Bereich vor (Art. 2 Abs. 2 lit. a revDSG).
Beispiel:
Eine private Webseite, die nur für die Familie oder den Freundeskreis zugänglich ist (z. B. durch Passwortschutz).
👉 Dann gilt das Datenschutzgesetz nicht – und es brauchst keine Datenschutzerklärung.
Aber:
Sobald die Seite öffentlich zugänglich ist (auch wenn sie kein Geld verdient!), fällt sie nicht mehr unter die Ausnahme.
📋 Fazit
| Situation deiner Webseite | revDSG gilt? | Datenschutzerklärung nötig? |
|---|---|---|
| Nur privat / familiär (nicht öffentlich, z. B. passwortgeschützt) | ❌ Nein | ❌ Nein |
| Öffentlich, aber ohne Tracking oder Formulare | ✅ Ja | ⚠️ Empfehlenswert (mind. kurze Info über Hosting/IP-Logs) |
| Öffentlich mit Kontaktformular, eingebetteten Inhalten, Analytics etc. | ✅ Ja | ✅ Pflicht |
✅ Empfehlung (praktisch)
Auch bei einer einfachen, nicht-kommerziellen, aber öffentlichen Seite solltest man zumindest eine kurze Datenschutzseite bereitstellen mit:
- Wer verantwortlich ist (Name + Kontaktadresse)
- Welche Daten erhoben werden (z. B. IP-Adresse durch Serverlogs)
- Wofür die Daten genutzt werden
- Hinweis auf Rechte der Betroffenen
- Falls Drittanbieter (z. B. YouTube, Fonts, Analytics) – kurze Erklärung und Verweise



