Datenschutzerklärung für private, nicht kommerziellen Webseite
13. Okt 2025, Roger Salch
Die Grundlage ist das revidierte Datenschutzgesetz (revDSG), das seit dem 1. September 2023 in Kraft ist. Es gilt grundsätzlich für jede natürliche oder juristische Person, die Personendaten bearbeitet – also nicht nur Unternehmen.

🧩 Entscheidend ist, ob Personendaten bearbeitet werden
Personendaten = alle Informationen, die sich auf eine bestimmte oder bestimmbare Person beziehen (z. B. Name, E-Mail-Adresse, IP-Adresse, Standortdaten, Fotos mit erkennbaren Personen etc.)
Wenn man also z.bs.:
- ein Kontaktformular anbietest,
- Kommentare oder Registrierungen zulässt,
- Tracking-Tools (z. B. Google Analytics, Matomo, Facebook Pixel etc.) einsetzt,
- eingebettete Inhalte verwendest (YouTube-Videos, Google Fonts, Karten, Social-Media-Buttons etc.),
→ dann bearbeitest Sie Personendaten, und eine Datenschutzerklärung ist Pflicht.
🏠 Ausnahme: rein persönliche oder familiäre Nutzung
Das revDSG sieht eine Ausnahme für den rein persönlichen Bereich vor (Art. 2 Abs. 2 lit. a revDSG).
Beispiel:
Eine private Webseite, die nur für die Familie oder den Freundeskreis zugänglich ist (z. B. durch Passwortschutz).
👉 Dann gilt das Datenschutzgesetz nicht – und es brauchst keine Datenschutzerklärung.
Aber:
Sobald die Seite öffentlich zugänglich ist (auch wenn sie kein Geld verdient!), fällt sie nicht mehr unter die Ausnahme.
📋 Fazit
| Situation deiner Webseite | revDSG gilt? | Datenschutzerklärung nötig? |
|---|---|---|
| Nur privat / familiär (nicht öffentlich, z. B. passwortgeschützt) | ❌ Nein | ❌ Nein |
| Öffentlich, aber ohne Tracking oder Formulare | ✅ Ja | ⚠️ Empfehlenswert (mind. kurze Info über Hosting/IP-Logs) |
| Öffentlich mit Kontaktformular, eingebetteten Inhalten, Analytics etc. | ✅ Ja | ✅ Pflicht |
✅ Empfehlung (praktisch)
Auch bei einer einfachen, nicht-kommerziellen, aber öffentlichen Seite solltest man zumindest eine kurze Datenschutzseite bereitstellen mit:
- Wer verantwortlich ist (Name + Kontaktadresse)
- Welche Daten erhoben werden (z. B. IP-Adresse durch Serverlogs)
- Wofür die Daten genutzt werden
- Hinweis auf Rechte der Betroffenen
- Falls Drittanbieter (z. B. YouTube, Fonts, Analytics) – kurze Erklärung und Verweise
