08. August 2025

Wer in der Schweiz eine Website betreibt, wird unweigerlich mit verschiedenen rechtlichen Fragen konfrontiert. Ein Dauerbrenner unter diesen Themen ist zweifellos die Impressumspflicht.
Ein Impressum ist nicht für jede Website zwingend erforderlich – grundsätzlich jedoch immer dann, wenn über die Website Produkte oder Dienstleistungen angeboten werden. Ob diese Angebote kostenpflichtig oder kostenlos sind, spielt dabei keine Rolle.
Von der Impressumspflicht erfasst sind nicht nur klassische Onlineshops, sondern auch Filesharing- und Social-Media-Plattformen sowie die Angebote von Cloud-Diensten und Webhosting-Anbietern.
Nicht impressumspflichtig sind hingegen rein private oder anderweitig nicht kommerzielle Angebote, etwa persönliche Blogs, Informationsseiten oder Social-Media-Profile, sofern sie keine gewerblichen Zwecke verfolgen.
Pflichtangaben im Impressum nach Schweizer Recht, z. B. gestützt auf das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), Art. 3 Abs. 1 Bst. s:
✅ Was im Impressum stehen muss (Schweizer Recht)
Gemäss dem Schweizer Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) müssen Betreiber:innen einer Website mindestens folgende Angaben im Impressum aufführen:
1. Angaben zur verantwortlichen Person oder Organisation
2. Zustellfähige Postadresse
3. Kontaktangaben
➕ Was zusätzlich angegeben werden kann (optional, aber hilfreich):
❌ Was nicht ausreicht:
Ein mögliches Beispiel für das Impressum einer GmbH könnte so aussehen:
WEBDUO GmbH
Wendelstrasse 4
8646 Wagen
E-Mail: info@webduo.ch